Donnerstag, November 21, 2024
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Einstimmige Abweisung: AfD-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert

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Ausschรผsse spielen eine zentrale Rolle im Bundestag, denn sie sind das Herzstรผck der parlamentarischen Arbeit. Dort treffen sich Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker, um Gesetzesvorschlรคge zu beraten, Experten zu hรถren und Berichte zu erstellen. Die Ausschussvorsitze sind dabei wichtige Positionen, die nicht nur innerhalb des Bundestags von Bedeutung sind, sondern auch in der ร–ffentlichkeit als Aushรคngeschild einer Fraktion gelten. Fรผr die AfD, die nach ihrem Einzug in den Bundestag 2017 erstmals Ausschussvorsitze รผbernehmen durfte, war dies ein groรŸer Erfolg. Doch dieser war nicht von Dauer, wie sich in den darauffolgenden Jahren zeigte.

Im Januar 2018 erhielten die AfD-Politiker Peter Boehringer, Sebastian Mรผnzenmaier und Stephan Brandner die Vorsitze in den Ausschรผssen fรผr Haushalt, Tourismus und Recht. Diese drei ersten Vorsitzenden waren jedoch auch die letzten. Nach der Wahl 2021 gelang es keinem weiteren AfD-Politiker, die notwendige Mehrheit fรผr einen Ausschussvorsitz zu erlangen, obwohl der Partei rein rechnerisch aufgrund ihrer FraktionsgrรถรŸe ein Zugriffsrecht auf mehrere Vorsitze zugestanden hรคtte. Die anderen Parteien stimmten jedoch geschlossen gegen die AfD-Kandidaten.

Die AfD reagierte daraufhin mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Partei argumentierte, dass sie aufgrund der bisherigen Praxis Anspruch auf Ausschussvorsitze habe, und bemรคngelte zudem die Abwahl ihres Politikers Stephan Brandner aus dem Vorsitz des Rechtsausschusses. Im November 2019 hatte die Mehrheit des Ausschusses nach mehreren umstrittenen Vorfรคllen, darunter die Weiterverbreitung eines kritisierten Tweets von Brandner, fรผr seine Abberufung gestimmt.

Das Urteil aus Karlsruhe: Kein Anspruch auf Ausschussvorsitze

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun einstimmig gegen die AfD. Die Partei habe keinen verfassungsmรครŸigen Anspruch auf die Besetzung von Ausschussvorsitzen, urteilte der Zweite Senat unter Vorsitz der Richterin Doris Kรถnig. Die Wahl der Vorsitzenden sowie die Abwahl Brandners bewegten sich im Rahmen der Geschรคftsordnungsautonomie des Bundestags. Damit steht es dem Bundestag frei, in jeder Wahlperiode Ausschรผsse neu zu benennen und zu besetzen.

Laut der Geschรคftsordnung des Bundestags wird im ร„ltestenrat verhandelt, welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt. Kommt es zu keiner Einigung, wird eine Zugriffsreihenfolge anhand der Fraktionsstรคrke berechnet. Diese Reihenfolge ermรถglichte es der AfD in der aktuellen Legislaturperiode, Vorschlรคge fรผr den Vorsitz im Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss zu machen. Bei den anschlieรŸenden Wahlen im Dezember 2021 verfehlten jedoch alle drei Kandidaten der AfD deutlich die erforderliche Mehrheit. Ein zweiter Wahlgang endete mit dem gleichen Ergebnis. Seitdem werden die betroffenen Ausschรผsse von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Problematische AuรŸendarstellung fรผr Deutschland

Die Ablehnung der AfD-Kandidaten wurde von den anderen Parteien zum Teil mit der AuรŸenwirkung Deutschlands im internationalen Kontext begrรผndet. Christoph Hoffmann, stellvertretender Vorsitzender des Entwicklungsausschusses, erklรคrte, dass eine Besetzung dieses Postens mit einem AfD-Politiker „unseren Partnern im globalen Sรผden nur schwer erklรคrbar“ sei. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Art Visitenkarte Deutschlands, und es wรคre schรคdlich, wenn diese durch Politiker mit vรถlkischen oder rassistischen Tendenzen vertreten wรผrde.

Karlsruhes Bestรคtigung der Abwahl Brandners

Neben der Frage der unbesetzten Ausschussvorsitze musste das Bundesverfassungsgericht auch รผber die Abwahl Brandners entscheiden. Brandner war aufgrund kontroverser ร„uรŸerungen und seiner Verbreitung eines umstrittenen Tweets abgesetzt worden. Das Gericht entschied, dass diese Abwahl rechtens war und nicht willkรผrlich erfolgte. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder habe nach einer Reihe von Vorfรคllen das Vertrauen in Brandners Amtsfรผhrung verloren, was seine Abberufung rechtfertigte.

Brandner selbst bezeichnete das Urteil als „schwarzen Tag fรผr den Parlamentarismus“ und beklagte, dass die Rechte der Opposition durch die Entscheidung geschwรคcht wรผrden. Er sprach von einem Pyrrhussieg der Mehrheit und warnte, dass sich Mehrheiten auch รคndern kรถnnten.

Reaktionen und Konsequenzen fรผr die Geschรคftsordnung

Auf Seiten der Regierungskoalition wurde das Urteil begrรผรŸt. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschรคftsfรผhrer der SPD-Bundestagsfraktion, kรผndigte an, dass man die Geschรคftsordnung des Bundestags kรผnftig prรคzisieren wolle. Kรผnftig solle es klare Regeln geben, wie Ausschussvorsitzende und auch Schriftfรผhrer im Prรคsidium des Bundestags abgewรคhlt werden kรถnnten.

Fรผr die AfD ist die Entscheidung aus Karlsruhe ein weiterer Rรผckschlag. Bereits im Mรคrz 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die AfD keinen uneingeschrรคnkten Anspruch auf einen Sitz im Bundestagsprรคsidium habe. Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 hatte die AfD trotz mehrerer Kandidaturen keinen Sitz im Prรคsidium erlangt, da die Kandidaten stets an den Mehrheiten der anderen Parteien scheiterten.

Mit der erneuten Abweisung ihrer Klage bleibt die AfD damit auch weiterhin ohne Ausschussvorsitz und Prรคsidiumsposten im Bundestag.